Holzwerkstoffe unter MetalldächernDie neuen Klempnerfachregeln lassen jetzt auch Holzwerkstoffplatten unter Metalleindeckungen zu. / Beim Einsatz als Schalung ist jedoch ein strukturierte Trennlage vorgeschrieben.
In der Ausgabe 11.09 der Richtlinien für die „Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade“, herausgegeben vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED), werden unter Punkt 5.5.b jetzt auch Schalungen aus Holzwerkstoffplatten als Befestigungsebene für Metalleindeckungen zugelassen. Diese müssen jedoch mindestens der Nutzungsklasse NKL 2 nach DIN 1052 oder der Holzwerkstoffklasse HWK 100 nach DIN 68800-2 entsprechen. Dazu gehören die Holzwerkstoffplatten OSB/3 und OSB/4 nach DIN EN 300 bzw. P5 und P7 nach DIN EN 312. Wichtig dabei: Die Holzwerkstoffplatten müssen vor dem Einbau trocken gelagert und während der Bauphase - zum Beispiel durch eine geeignete Trennlage - vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
Werden die Holzwerkstoffe als Dachschalung unter Metalldeckungen eingesetzt, muss eine strukturierte Trennlage wie zum Beispiel Delta-Trela von der Dörken GmbH & Co. KG. Herdecke, verlegt werden. Das bedeutet: Unabhängig von der Art der Metalleindeckung sind in diesem Fall strukturierte Trennlagen zwingend vorgeschrieben. Der Grund liegt in den Werkstoffeigenschaften der Holzwerkstoffplatten. Im Gegensatz zu einer „klassischen“ Holzschalung können diese Platten keine oder nur geringe Mengen Feuchtigkeit aufnehmen. Dies führt in Folge häufig zur Schimmelbildung. Auf eine strukturierte Trennlage kann nur dann verzichtet werden, wenn es sich um senkrechte oder stark geneigte Flächen handelt. In diesem Fall ist nur eine normale Trennlage wie zum Beispiel Delta-Vent S oder Delta-Foxx erforderlich.
Im Gegensatz zu den „Klempnerfachregeln“ werden in den vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) herausgegebenen „Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckhandwerk“ vom März 2006 Holzwerkstoffe aus Span- oder OSB-Platten unter Punkt 2.5 noch als für diesen Einsatzfall nicht geeignet eingestuft. Die Dachdecker-Fachregeln werden sicherlich in diesem Punkt überarbeitet und wahrscheinlich wird dabei die Aussage aus den jüngeren Fachregeln des ZVSHK übernommen. Angesichts dieser „Pattsituation“ sollte der Verarbeiter jedoch unbedingt darauf achten, welches Regelwerk bei seinen Arbeiten Vertragsgrundlage ist.


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